Collection: Sammlung Deutscher Orden
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Sequential number: 10972
Date: auf dinstag nach Egidii, der do was der vierd tag des monats Septembris
Abstract: Michael Haud, Kleriker des Bistums Mainz (Meintzer bistumbs) und Notar, beurkundet, daß im Auftrag von Herrn Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Hoch- und Deutschmeister (administrators des hochmeisterthumbs inn Preussenn und maisters teutschs ordenns In teutschen und welschen landen), vor ihm und den anwesenden Zeugen Herr Bernhard von Rüdigheim (Rüdickhaim) zu Rückingen, Baumeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergenthaim), und Wilhelm von Thannhausen (Danhawsen), Hauptmann der Geleitsreiter, als Vertreter von Herrn Georg Friedrich Markgraf von Brandenburg (???); wobei Herr Bernhard von Rüdigheim zu Rückingen vorbringt, daß der bereits erwähnte Wilhelm von Thannhausen einige Kaufleute vom Burggrafentor entgegen örtlicher Gepflogenheiten, so ist unter anderem festgelegt, daß die Geleitreiter bei St. Wolfgang in der Nähe (Ihenset ?) der Tauberbrücke (Thawberbrücken) anhalten müssen, und ob wohl ihm dies von Herrn Hans Hermlessen von Berlichingen, Oberreiter (uberreytter) zu Mergentheim des Deutschen Ordens, und Simon von ...(Denstad), Kammerherr des Hochmeisters (irerfürstlichen gnaden kemerling) untersagt worden war, durch die Stadt Mergentheim geleitet hat.
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