Collection: Sammlung Deutscher Orden
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Sequential number: 10621
Date: uff Sontag exaltationis Crucis der vierzehend Septembris
Abstract: Der Notar Michael Haudt von Lahr (Lar) im Bistum Mainz Meintz), wohnhaft zu Mergentheim, beurkundet zum einen, daß Jakob von Rothenburg (Rottenburg), Komturamtsverwalter des Deutschen Ordens zu Mergentheim, am 14. Sept. 1544 vor ihm und den Zeugen Heinrich Bernßheuser und Joachim Frey, Laien der Bistümer Mainz und Augsburg (Augspurg), Philipp Landschad von Neckarsteinach (Steinach), Überreiter des Deutschen Ordens, als bevollmächtigten Anwalt in nachfolgender Appellationssache eingesetz hat, zum anderen, daß erwähnter Philipp Landschad sowie Wolf und Simon von Stetten Steetten) zu Kocherstetten (Kochenstetten), die auch ihren Vetter Philipp von Stetten) zu Kocherstetten vertraten, und ein Großteil der Gemeinde zu Ebersbach in Begleitung von Peter Werner von Themar, Doktor, am 16. Sept. 1544 in Nitzenhausen im Haus des Kuntz Renner, Schultheiß daselbst, vor ihm erschienen, eine Beschwerde gegen das Vorgehen des Albrecht, Graf von Hohenlohe (Hoenloe) vorgelegt, um an das Kammergericht Kaiser Karls zu appellieren. Graf Albrecht von Hohenlohe, der von Christoph von Stetten ein Edelmannsteil zu Eberbach erwobren hatte und dem die Obrigkeit und Gerichtsbarkeit zu Eberbach gemeinsam mit Wolf, Simon und Philipp von Stetten sowie mit dem Deutschen Orden zusteht, hatte am 7. Sept. 1544 (in dem monat Septembris uff sontag nach Egidi dem sibtenn) entgegen der Vereinbarung, Neuerungen nur zusamen mit den anderen Ortsherrschafen einzuführungen, das Verbot, Vieh in den Bannwald und in die Gemeindewälder zu treiben oder dort Holz zu schlagen, erlassen.
Sequential number: 10641
Date: uff donnerstag nach unser lieben frawen lichtmeßtag
Abstract: Die Gemeindevorsteher (Haimburger Zwelfer) und die ganze Gemeinde Althausen im Amt Neuhaus (Ampt Newenhaus) [des Deutschen Ordens] beurkunden, daß Kaiser [Karl V.] in der Auseinandersetzung (irrungen) zwischen Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Administrator des Hochmeisteramts (hochmeisterthumbs) in Preußen (Preussen) und Deutschmeister (Maister Teutschs Ordens Inn Teutschen und welschen lannden), einerseits und den A. andererseits um die niedere und hohe Gerichtsbarkeit ? (zennt und hohen obrigkait) und den Schutz und Schim [in Althausen] Bürermeister und Rat der Stadt Wimpfen (Wimpffenn) beauftragt hatte, in dieser Auseinandersetzung zu schlichten und geben in einer wörtlich inserierten Urkunde die gütlich getroffenen Vereinbarungen wieder, wobei sie geloben, eben diese Vereinbarungen zu halten.
Sequential number: 10643
Date: 1545 Februar 22
Abstract: Victor und seine Ehefrau Fya stellen einen Revers aus über die Pacht des Deutschordenshofes in Kalt (großer Kalt<hoff>) auf 24 Jahre. Siegler: Schöffengericht zu Münstermaifeld (Munstermainfeld) Cathedra Petri 1544 more Trev.
Sequential number: 10644
Date: 1545 Februar 22
Abstract: Johann Waldecker und seine Ehefrau stellen dem Deutschordenshaus zu Koblenz, dem Landkomtur Walter von Heußenstamm, sowie dem Koadjutor Wilhelm Halber von Hergern ein Revers aus über die Pacht des Ordenshofes und Gutes zu Lonnig auf 24 Jahre gegen Zinszahlung und Frondienste. Cathedra Petri 1544 more Trev.
Sequential number: 10646
Date: 1545 März 13
Abstract: Katharina von Born bescheinigt Johann von der Fels, Landkomtur der Ballei Lothringen, und dem Deutschordenshaus zu Trier die Ablösung einer Roggenrente der Mühle des Deutschen Ordens zu Temmels. Siegler: Leonhard Nussbaum, Bürgermeister und Schöffe zu Trier 1544 fritag n. Oculi
Original context: Landeshauptarchiv Koblenz > Best. 55 A 4, Deutscher Orden, Ballei
Lothringen > 855
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