Collection: Sammlung Deutscher Orden
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Sequential number: 13471
Date: hl. Pfingstabend
Abstract: Hans Lochmüller d.Ä., Hintersasse des Deutschen Ordens zu Mühringen, entleiht von Johann Eustachius von Westernach, des Administrators und Deutschmeisters Erzherzog Carl zu Österreich Geheimer Rat, Kämmerer und verordneter Statthalter zu Mergentheim, Landkomtur der Ballei Franken, Komtur zu Ellingen, Nürnberg und Kapfenburg, Deutschordensritter, seiner Obrigkeit, 600 fl. Landswährung gegen eine jährliche Gült von 15 Mltr. Horber Meß, und zwar Roggen oder anderes gemischtes Getreide (Kherrngültten und Früchten) aus der Mühle, die er derzeit besitzt und dem Statthalter verpfändet. Er verspricht, die Mühle nicht zu veräußern, sie in gutem baulichen Zustand zu halten und die Gült ab 1620 jährlich um Pfingsten auf die Schloßkästen in Mühringen zu liefern. Bei Säumigkeit oder Baufälligkeit der Mühle kann der Orden diese selbst nutzen, verleihen oder verkaufen. Die Pfandsumme ist zu Lebzeiten des Vekäufers und seines ersten Erben jährlich auf Pfingsten bei vierteljähriger Kündigungsfrist ablösbar.
Sequential number: 13476
Date: denn dritten monats tage Martij
Abstract: Christoph Löeser, Schultheiß zu Herrenzimmern (Herrn Zimmern) und Pfitzingen, und Gericht [zu Herrenzimmern] beurkundet, daß vor ihm Stephan Herbst erschienen ist und, da er sich in der Zwischenzeit andernorts niedergelassen hat, einen Nachweis seiner ehrlichen und ehelichen Geburt erbittet; der A. beurkundet daher kraft seines Amtes (ambt und gerichts pflicht), in die er durch seinen Herrn Ludwig Eberhard. Graf von Hohenlohe und Herrn von Langenburg eingesetzt worden war, daß die Eltern des bereits erwähnten Stephan Herbst des Jüngeren vor ungefähr 32 Jahren in Pfitzingen ehelich geheiratet und gewohnt haben, daß er neben weiteren Kindern ehelich und frei geboren ist und daß er sich, so lange er in Pfitzingen lebte, nichts zuschulden komen ließ.
Sequential number: 13477
Date: Mittwoch nach Oculi [alten Stils]
Abstract: Adam Marckhardt, Michel Hoffman, Simon Fries, Hans Conradt, Hans Halbman, Georg Wolff d. J., Martin Waltther, Stoffel Rhat, Klaus Kürner, Hans Körrner und Adam Hornberger, alle zu Nassau im hohenlohischen Amt Weikersheim, entleihen zugleich namens ihrer Ehefrauen mit Einwilligung des Grafen Georg Friedrich von Hohenlohe, Herr zu Langenburg etc., Oberst und Rittmeister, bestellter Generaloberst, Leutnant und Kriegsrat der drei evangelischen Stände des Königsreichs Böhmen, von Daniel Codde und Lukas Kurtz, Bürger und Handelsleute zu Heidelberg, als verordneten Vormündern des Baltashar Nikolaus Zwengel, Sohn des verstorbenen Balthasar Zwengel zu Heidelberg, 800 Gulden Landeswährng gegen einen ab 1620 jährlich um Ostern nach Heidelberg zu entrichtenden Zins von 40 Gulden Als Unterpfänder setzen sie näher beschriebene ledige Güter zu Nassau, die nach gerichtlicher Schätzung von Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Nassau mehr als das Doppelte der Hauptsumme wert sind; falls diese Güter vor Ausstelung der Urkunde nicht frei ledigt waren, haben Schultheiß, Bürgermeister und Gericht sie auf ihre Kosten ledig zu machen. Die A. quittieren den Empfang der Hauptsumme und räumen den Gläubigern bei Säumnis das Pfändungsrecht ein, wobei die beiderseitige Kündigungsfrist ein Vierteljahr beträgt. - Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Nassau verpflichten sich mit Wissen des Sr., bei Zahlungsunfähigkeit der Schuldner den Gläubigern aus ihrem Besitz die Hauptsumme samt Zinsen zu erstatten.
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