Collection: Sammlung Deutscher Orden
Grouped by years:
Sequential number: 31
Date: 1213 Dezember 11
Abstract: Otto Bischof v. Würzburg beurkundet, daß Albert v. Hittenheim dem Deutschen Orden seine Güter zu Hittenheim geschenkt habe.
Sequential number: 33
Date: 1214 September 05
Abstract: König Friedrich II. verbietet allen, den Deutschen Orden wegen des von ihm verliehenen Privilegs, Reichslehen wie Eigengut an den Orden zu übertragen, zu belästigen.
Sequential number: 34
Date: 1214 September 07
Abstract: Friedrich Bischof von Trient erklärt mit Zustimmung des Domkapitels das Hospital auf dem Ritten für frei von jedem Dienst und jeder Abgabe und nur der Kirche von Trient allein unterstellt, der es jährlich einen Zins von einem Pfund Weihrauch zu entrichten hat.
Sequential number: 36
Date: 1215 Februar 05
Abstract: König Friedrich II. schenkt dem Deutschen Orden die Kirche zu Tschars und die St. Margarethen-Kapelle (bei Lana an der Etsch) mit allen Besitzungen.
Sequential number: 37
Date: 1215 April 15
Abstract: Konrad Bischof von Brien beurkundet, daß Wilhelm und sein Sohn gleichen Namens v. Velthurns auf seine Aufforderung hin und auf Wunsch Friedrichs Bischof v. Trient erklärt haben, keinerlei Rechtsansprüche auf das neuerbaute Hospital auf dem Ritten zu besitzen noch jemals solche geltend machen zu wollen.
Sequential number: 38
Date: (1216)
Abstract: Papst Honorius III. bestätigt 1218 März 20 die eingerückte Urkunde Erzbischofs Dietrichs von Trier von 1216 über die Schenkung des Koblenzer Hospitals.
Sequential number: 39
Date: 1216
Abstract: Heinrich und Engelhard, Meister (magistri et provisores) der Häuser des Johanniterordens in Deutschland, beurkunden, daß sie von Hedwig von Hohenlohe (Hedewich de Hohenloch) 20 Mark Silber zum Kauf eines Gutes erhalten haben, um davon den Kaplan des Pfarrers (adiutor plebani) in Mergentheim zu unterhalten und dem Kloster Schäftersheim (Scheftersheim) ein Schilling Pfennige oder einen Goldpfennig im Wert von einem Schilling Gülte zu geben.
Sequential number: 40
Date: 1216 Jänner 23
Abstract: Kaiser Friedrich II. gestattet, daß der jeweilige Deutschmeister und Generalprokurator des Deutschen Ordens, so oft sie an das Hoflager kommen, mit einem Ordensbruder und sechs Pferden als zum Hoflager gehörig betrachtet und versorgt werden. Zugleich gestattet er, daß zur Almosensammlung stets abwechselnd zwei Ordenspriester beim Hoflager sein sollen und für drei Pferde Fourage zu erhalten haben.
Sequential number: 41
Date: 1216 März 25-1216 August 31
Abstract: *Theoderich Erzbischof v Trier schenkt dem Deutschen Orden mit Zustimmung des Florinstiftes Haus und Hospital zu Koblenz
Sequential number: 42
Date: 1216 Juni 24
Abstract: König Friedrich II. verleiht den Deutschordensbrüdern jährlich 200 Unzen Goldes von den königlichen Zöllen bei Messina für Anschaffung von Mänteln und Schafwolle zu Winterkleidern.
Sequential number: 43
Date: 1216 Juli 24-1227 März 18
Abstract: Papst Honorius III befiehlt, daß die Bischöfe und Prälaten die Gläubigen nicht hindern sollen, den Deutschordensbrüdern Almosen zu geben, und daß sie mit dem vierten Teil des Vermächtnisses jener zufrieden sein sollen, die auf den Friedhöfen der Deutschordensbrüder begraben zu werden verlangen; jedoch sind Waffen und Pferde nicht in diesen Teil einzurechnen, da diese den Deutschordensbrüdern zur Verteidigung des Heiligen Landes zu verbleiben haben Auch sind die Ordenspriester berechtigt, Beichte zu hören und mit Kreuz und feierlichem Begräbnis die Leichen auf dem Friedhof zu beerdigen: Si diligenter attenditis
Sequential number: 44
Date: 1216 Juli 24-1227 März 18
Abstract: *Papst Honorius III trägt allen Bischöfen und Prälaten auf, daß sie abstehen sollen, den Deutschen Orden zu beunruhigen, der seit dem letzten Konzil vielfach von verschiedenen Leuten belästigt wird, ferner daß sie den Mitgliedern des Ordens in Anbetracht der wichtigen Dienste, die dieselben der Christenheit in den Ländern jenseits des Meeres erweisen, die gebührenden Ehren bezeugen und daß sie sich bezüglich der Ordensbrüder (Priesterbrüder) mit dem Versprechen des Gehorsams begnügen sollen, ohne einen zu leistenden Eid, auch daß die Kapläne der Ordenskirchen gegenüber den Bischöfen nicht zur Gelobung des Gehorsams verpflichtet sind: Dilecti filii magister et fratres domus
Sequential number: 45
Date: 1216 August 24
Abstract: Papst Honorius III. bestätigt dem Deutschen Orden die Schenkung des Hospitals zu Koblenz und anderer nicht namentlich angeführter Güter: Cum a nobis petitur.
Sequential number: 46
Date: 1216 Dezember 03
Abstract: Papst Honorius III. bestätigt dem Deutschen Orden das Hospital zu Ellingen: Justis petentium desideriis.
Sequential number: 47
Date: 1216 Dezember 08
Abstract: Papst Honorius III. erneuert die Urkunde des Papstes Innocenz III. von 12090627. Viterbo (= Nr. 14): 1.) Er nimmt den Deutschen Orden in seinen besonderen Schutz, 2.) zählt alle dessen Besitzungen jenseits des Meeres in Asien auf, 3.) bestätigt dem Meister Hermann und den Brüdern zu Jerusalem und dem ganzen Orden dessen geschriebene Regel und Statuten, 4.) erklärt das Haus zu Jerusalem als Haupt des Ordens, 5.) erteilt den Ordensbrüdern die freie Wahl ihres Meisters, 6.) bestimmt die Asyle in ihren Hospitälern, 7.) erteilt Abgabenfreiheit von Neubrüchen und Zehntfreiheit für Eigengebrauchsgüter, 8.) erteilt Begräbnisrecht für die Ordensbrüder, 9.) bestätigt dem Deutschen Orden die Regel der Templer und Johanniter, 10.) bestätigt alle Privilegien, 11.) bestimmt, daß Konstitutionen nur durch Kapitel geändert werden können, 12.) verbietet, von den Deutschen Brüdern Treueide zu fordern, 13.) gestattet auf geschenkten Ödgründen Bau von Kapellen und Friedhöfen und dasselbe auf bebauten Gründen für die eigenen Leute: Effectum justa postulantibus. Unterzeichnet von Papst Honorius III.; den Kardinal-Bischöfen Nikolaus zu Tusculanum (Frascati), Guido zu Palästina, Hugo zu Ostia und Velletri, Pelagius zu Albano; den Kardinal-Priestern Cinthius zu St. Lorenz in Lucina, Leo zum hl. Kreuz in Jerusalem, Robert zu St. Stefan auf dem Monte Celio, Stefan zur Basilika der hl. 12 Apostel, Gregor zu St. Anastasia, Peter zu St. Lorenz in Damaso, Thomas zu St. Sabina; den Kardinal-Diakonen Guido zu St. Nikolaus in Carcere tulliano, Oktavian zu St. Sergius und Bachus, Johannes zu St. Cosmas und Damian, Gregor zu St. Theodor, Rainer zu St. Maria in Cosmidin, Roman zu St. Angelo (in Pescheria), Stefan zu St. Adrian. Ausgefertigt durch Rayner, Vizekanzler der hl. römischen Kirche.
Sequential number: 48
Date: 1216 Dezember 19
Abstract: Papst Honorius III. trägt sämtlichen Bischöfen und Prälaten auf, durch Verhängung von Kirchenstrafen dafür zu wirken, daß diejenigen, welche abgefallene Ordensbrüder zurückhalten, davon ablassen und dazu beitragen, daß dieselben wieder in ihr ursprüngliches Ordenshaus, dem sie eigentlich angehören, zurückkehren: Cum dilectis filiis.
Sequential number: 49
Date: 1216 Dezember 99
Abstract: König Friedrich II. übergibt dem Bruder Hermann, Meister des Deutschen Ordens im Hl. Land, dann den übrigen deutschen Ordensbrüdern für immerwährende Zeiten eine jährliche Abgabe von 50 Unzen Goldes von den Einkünften seiner Stadt Brindisi als Austausch für eine vom Orden in Deutschland erhaltene Besitzung, und damit der Orden sich dieser seiner Schenkung umso mehr erfreuen könne, vermehrt er diese jährliche Abgabe auf 150 Unzen Goldes.
Sequential number: 50
Date: (1217-1807)
Abstract: Konvolut mit Abschriften und Auszügen aus Urkunden der Ballei Koblenz.
Sequential number: 51
Date: 1217 Jänner 16
Abstract: *Otto Bischof v. Würzburg beurkundet, daß Wasmund v. Speckfeld, im Begriff ins Hl. Land zu ziehen, dem Hospital St. Mariens jenseits des Meeres, jetzt der Deutschen genannt, seinen Wald und Hof zu Menzenheim und Uffenheim geschenkt habe.
Sequential number: 52
Date: 1217 Februar 13
Abstract: Papst Honorius III. erneuert seine Bulle von 1217023. Lateran: Die Prälaten werden ermahnt, die Johanniter nicht zu behindern und Bestattungen durch den Orden zuzulassen. Schließlich werden dem Orden Indulgenzen gewährt: Non sine gravi apostolici sedis.
Sequential number: 53
Date: 1217 Februar 17-1217 Februar 27
Abstract: *Papst Honorius III bestätigt dem Deutschen Orden die Besitzungen des Hospitals zu Koblenz und andere diesem vom Erzbischof von Trier und dem Kapitel von St Florin geschenkte Güter: Justus petentium
Sequential number: 54
Date: (1217 Februar 22)
Abstract: Papst Honorius III. bestätigt den Besitz des Deutschordenshauses zu Koblenz.
Sequential number: 56
Date: 1218 Jänner 03
Abstract: König Friedrich II. schenkt mit seiner Gemahlin Konstanzia und seinem Sohn Heinrich den Deutschordensbrüdern von den königlichen Zöllen bei Messina jährlich die Summe von 200 Unzen Goldes zur Anschaffung von Mänteln und Schafwolle für Winterkleider.
Sequential number: 57
Date: (1218 März 20) 18. Jh.
Abstract: Papst Honorius III. bestätigt dem Deutschen Orden den Besitz des diesem vom Erzbischof von Trier geschenkten Hospitals zu Koblenz.
Sequential number: 58
Date: 1218 März 20
Abstract: Papst Honorius III. bestätigt die dem Deutschen Orden von Theoderich Erzbischof v. Trier mit Zustimmung des Florinstiftes gemachte Schenkung des Hauses und Hospitals zu Koblenz von 1216, oben Nr. 25: Justis petentium.
Sequential number: 59
Date: 1218 April 19
Abstract: Papst Honorius III. bestätigt alle dem Deutschen Orden von Bischof W[ilhelm] von Siebenbürgen eingeräumten Privilegien und Immunitäten im Landstrich Burza (Burzenland), der dem Orden von König Andreas von Ungarn geschenkt worden war. Sie bestehen vorzüglich aus dem Recht, von den neu sich dort ansiedelnden Einwohnern Zehnte zu beziehen: Cum a nobis petitur.
Sequential number: 60
Date: 1218 Mai 16-1218 Mai 22
Abstract: Richard Abt v Eyternach OSB beurkundet, daß Arnold v Grotel den Zehnt zu Bakel vom Kloster rechtmäßig zu Lehen erhalten habe
Sequential number: 61
Date: 1218 Oktober 01
Abstract: Papst Honorius III. verbietet sämtlichen Bischöfen und Prälaten, Deutschordensbrüder, die unmittelbar dem apostolischen Stuhl unterstehen, ohne besonderen Auftrag seitens des hl. Stuhles zu exkommunizieren oder mit dem Interdikt zu belegen oder sonst unrechtmäßig zu beschweren: Cum dilecti filii.
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