Collection: Sammlung Deutscher Orden
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Sequential number: 10180
Date: auff mittwochs nach dem sonntag Quasimodogeniti
Abstract: Philipp von Seldeneck, Erbküchenmeister, verkauft das im Stift Würzburg (Würtzburg) bei Dörzbach (Dertzbach) gelegene Dorf Rengershausen (Renngerßhaussenn) mit allen Zugehörungen und Rechten um 500 rheinische Gulden in Silber an Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergenntheym) und verspricht, daß seine Söhne Hans, Friedrich und Albrecht innerhalb Jahresfrist mit versiegelten Briefen ihre Zustimmung zu diesem Verkauf erklären. Die Bürgen sollen ihren Dienst in Tauberbischhofsheim (Bischoffsheym), Grünsfeld (Grunsfelld) oder Lauda (Lawdenn) leisten. Bürgen sind: Bartholomäus Hund, Friedrich von Eichelzheim (Eichelßheym), Schwager und Sohn des A..
Sequential number: 10182
Date: am montag nach Jabilate
Abstract: Beurkundet wird, daß die Räte des Konrad, Bischof zu Würzburg (Wirtzburg), in der Auseinandersetzung zwischen Anna, Äbtissin, und dem Konvent des Klosters zum Paradies zu Heidingsfeld (Haidingsfeltt) einerseits und Wolfgang von Bibra, Komtur zu Würzburg, der den Streit ausgelöst hatte, indem er den Untertanen und Hintersassen des erwähnten Klosters die Gültzahlung von Gütern in der Markung Lustbronn ( Lustpronner markung) an das Kloster untersagte, andererseits beschlossen haben, auf folgenden Weg eine Entscheidung herbeizuführen: Als unparteiische Zusätze weden Paulus von Schwarzenburg, Domherr zu Würzburg, und Jörg von Fronhofen (Fronhoven), Oberschultheiß zu Fronhofen, bestellt. Die streitenden Parteien sollen ihre Rechte schriftlich niederlegen und in zweifacher Ausfertigung an erwähnten Paulus von Schwarzenburg schicken, der sie dann jeweils der Gegenpartei zu kommen lassen soll. In gleicher Weise soll mit dem Erwiderungen darauf verfahren werden. Danach sollen die Zusätze beide Parteien vor sich laden und eine Entscheidung treffen. Sollten sie sich nicht einig werden, soll Heinz Truchseß von Wetzhausen (Wetzhawsen), Marschall des Bischofs von Würzburg, als von beiden Seiten erwählter Obmann den Spruch eines der beiden Zusätze bestätigen.
Sequential number: 10183
Date: uff montag nach dem sontag Jubilate
Abstract: Friedrich von Seldeneck, Erbküchenmeister, stimmt dem Verkauf des Dorfes Rengershausen an Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, durch seinen Vater Philipp von Seldeneck, Erbküchenmeister, zu.
Sequential number: 10184
Date: montags nach dem sontag Jubilate, der do wass der zwenundszwanntzigkst tag des Apprillen
Abstract: Gregor Spies von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber), Kleriker im Bistum Würzburg (Wurtsburg), Notar und Sekretär des Administrators, bestätigt, daß Wolfgang von Rosenberg, Hauskomtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, Kilian von Berlichingen, Überreiter des Deutschen Ordens zu Mergentheim, Albrecht von Seldeneck, Erbküchenmeister, Michael Farnbach, Schultheiß, Jakob Hoffman und Michael Saffera, beide Dorfmeister, sowie genannte Einwohner zu Rengershausen (Rengerßhausen) vor ihm und den Z. erschienen sind und daß erwähnter Albrecht von Seldeneck, dessen Vater Philipp von Seldeneck das Dorf Rengershausen an Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, verkauft hatte, nach Verlesung der wörtlich inserierten Kaufurkunde sowie der wörtlich aufgenommenen Vollmachten des Philipp von Seldeneck und des Wolfgang von Bibra Wolfgang von Rosenberg das Dorf Rengershausen übergeben hat und daß die anwesenden Einwohner desselben genannten Wolfgang von Rosenberg anstelle des Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, sowie des Wolfgang von Bibra, den Gehorsamseid geleistet haben. Desweiteren hat Albrecht von Seldeneck einen Urteilsbrief des Bischofs Lorenz zu Würzburg, den Philipp von Seldeneck gegen die Grafen von Hohenlohe (Hoenloe) im Streit um das Dorf Rengershausen erwirkt hatte, überreicht. Die Gemeinde Rengershausen hat eine Urkunde des Schultheißen und des Gerichts zu Möckmühl (Meckmull), laut der Götz von Berlichingen kein Weide- und Triebrecht auf der Markung Rengershausen hat, und eine weitere Urkunde, die einen Vergleich über die Schafhaltung mit einem, der früher zu Rengershausen saß, beinhaltet, übergeben. Letztere Urkunde ist mit dem Siegel eines von Remchingen, früher Überreiter zu Mergentheim, versehen.
Sequential number: 10185
Date: uff monntag nach dem sonntag Jubilate
Abstract: Albrecht von Seldeneck, Erbküchenmeister, stimmt dem Verkauf des Dorfes Rengershausen (Rengerszhausenn) an Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, durch seinen Vater, Philipp von Seldeneck, Erbküchenmeister, zu.
Sequential number: 10189
Date: montags nach unnsers hern fronleichnams tag
Abstract: Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und Schultheiß, Dorfmeister, Gericht und die Gemeinde des Dorfes Rengershausen (Renngerßhauszen), das oberhalb von Dörzbach (Dortzbach) liegt, haben sich, nachdem genannten Komtur das erwähnte Dorf von Philipp von Seldeneck, Erbküchenmeister, gekauft hatte, mit Einverständnis des Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, über den in der Kaufurkunde festgeschriebenen Vogthafer, Dienst und Atzung folgendermaßen geeinigt: Der Domtur verzichtet darauf gegen jährliche Bezahlung von 24 Gulden in Silber an die Trapponei zu Mergentheim. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde.
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